Seit dem unglücklichen Vorfall in der Zámocká-Straße in Bratislava, bei dem zwei Mitglieder der LGBTI+ Community ermordet wurden, dominiert das Thema Rechte und Schutz von LGBTI+ Community in der Slowakei. Dieses Ereignis fand auch im europäischen Raum Resonanz, und das Europäische Parlament erließ diesbezüglich eine Resolution mit konkreten Herausforderungen für die slowakische Regierung. Wie ist die europäische Ebene des Schutzes und der Rechte von LGBTI+ Community? Was tun die europäischen Institutionen für sie und was könnten sie tun? Setzt Brüssel die Rechte der Regenbogenmenschen über seine Zuständigkeit hinaus durch? Lucia Plaváková, Vizepräsidentin der PS und Rechtsanwältin, die sich mit den Problemen der queer Menschen in der Slowakei befasst, diskutierte dieses Thema mit der Chefredakteurin des Portals zahranicnapolitika.sk Eva Mihočková.
In der Resolution fordern die EU-Abgeordnete die slowakische Regierung auf, echte Entschlossenheit zu zeigen, beim Schutz der LGBTI+ Community vor jeglicher Form von Hasskriminalität und Homophobie voranzukommen. Darüber hinaus fordert sie die slowakische Regierung auf, die Gleichberechtigung von Personen aus der LGBTI+ Community zu gewährleisten, einschließlich der rechtlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Resolution des Europäischen Parlaments verpflichtet die slowakische Regierung nicht zu einer Gesetzesanpassung, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Slowakei fällt, sondern stellt vielmehr eine symbolische Form der moralischen Unterstützung der Regenbogenmenschen und eine Form des Appells dar.
Die Europäische Kommission hat die Befugnis einzugreifen, wenn ein Mitgliedstaat die Menschenrechte verletzt und eine bestimmte Bevölkerungsgruppe diskriminiert. In einem solchen Fall kann sie eine Rechtsverletzung einleiten und anschließend auch ein Gerichtsverfahren initiieren. So auch in Ungarn, das ein Gesetz verabschiedete, das die „Verbreitung und Darstellung“ von Homosexualität und Geschlechtsumwandlung an Minderjährige verbietet. Es betrifft z.B. auch Sexualerziehung in Schulen. LGBTI+ Community wird de facto aus der Bildung gestrichen. Da die ungarische Regierung die wiederholten Forderungen der EK ignorierte und das Gesetz nicht änderte, reichte die EK eine Klage ein. Im Falle einer Niederlage muss Ungarn die Gesetzgebung ändern, damit sie mit europäischem Recht in Einklang steht und die Nichtdiskriminierung der Personen der LGBTI+ Community sicherstellt. Einige finanzielle Sanktionen können ebenfalls enthalten sein.
Beim Schutz der Rechte der LGBTI+ Community ist nicht zu vergessen, dass es um den Schutz der Menschenrechte geht. Sowohl die EU als auch das europäische Recht basieren auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gewährleistung der Gleichheit aller Einwohner:innen. Diese ist auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat eine Empfehlung herausgegeben, wonach das Thema der Verschiedenheit und Vielfalt der Menschen Teil der Schulbildung sein sollte. Wie Lucia Plaváková betonte, es sei wichtig, dass die Bildung so gestaltet werde, dass sie nicht der Spaltung der Gesellschaft in Liberale und Konservative unterliegt.
Die Situation in der Slowakei ist jedoch so, dass es an Beziehungs- und Sexualerziehung in den Schulen mangelt, wo Kinder altersgerecht etwas über Diversität, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität lernen würden, aber auch darüber, wie man gesunde Beziehungen pflegt. Annahme der Institution des Zusammenlebens, oder der Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, die ihren Status und ihre Anerkennung in der Gesellschaft verbessern würden, irritieren Konservative. Die Zahl der Hassverbrechen gegen Regenbogenmenschen steigt nicht nur in der Slowakei, sondern auch in ganz Europa. Regenbogenmenschen in der Slowakei vertrauen Behörden oder Institutionen nicht, daher zögern sie oft, eine Beschwerde oder Klage wegen Diskriminierung oder Hassrede einzureichen. Sie haben vor allem Angst vor sekundärer Viktimisierung. Diese Tatsache verzerrt dann die Statistiken, die zeigen, dass es in der Slowakei kein Problem gibt. Dazu trägt auch nicht bei, dass sich die Strafverfolgungsbehörden auch aufgrund des Sondermotivs des Hasses wegen sexueller Orientierung von der Verfolgung von Straftaten zurückziehen und diese in niedrigere Sätze oder in Ordnungswidrigkeitenverfahren umklassifizieren, wie L. Plaváková anführte. Wir haben ausreichende Legislative, um solche Straftaten zu ahnden (Gesetzgebung im Bereich des Strafrechts und des Antidiskriminierungsgesetzes), aber sie werden in der Praxis nicht angewendet.
Die ganze Diskussion auf Slowakisch finden Sie HIER
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